Liste der R- und S-Sätze (Neuste Version: 2006)
I. R-Sätze (Hinweise auf besondere Gefahren)
R-Satz |
Bedeutung |
R 1 |
In trockenem Zustand explosionsgefährlich. |
R 2 |
Durch Schlag, Reibung, Feuer und andere Zündquellen explosionsgefährlich. |
R 3 |
Durch Schlag, Reibung, Feuer und andere Zündquellen besonders explosions- gefährlich. |
R 4 |
Bildet hochempfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen. |
R 5 |
Beim Erwärmen explosionsfähig. |
R 6 |
Mit und ohne Luft explosionsfähig. |
R 7 |
Kann Brand verursachen. |
R 8 |
Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen. |
R 9 |
Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen. |
R 10 |
Entzündlich. |
R 11 |
Leichtentzündlich. |
R 12 |
Hochentzündlich. |
R 14 |
Reagiert heftig mit Wasser. |
R 15 |
Reagiert mit Wasser unter Bildung leicht entzündlicher Gase. |
R 16 |
Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen. |
R 17 |
Selbstentzündlich an der Luft. |
R 18 |
Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger /leicht-entzündlicher Dampf-Luftgemische möglich. |
R 19 |
Kann explosionsfähige Peroxide bilden. |
R 20 |
Gesundheitsschädlich beim Einatmen. |
R 21 |
Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut. |
R 22 |
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. |
R 23 |
Giftig beim Einatmen. |
R 24 |
Giftig bei Berührung mit der Haut. |
R 25 |
Giftig beim Verschlucken. |
R 26 |
Sehr giftig beim Einatmen. |
R 27 |
Sehr giftig bei Berührung mit der Haut. |
R 28 |
Sehr giftig beim Verschlucken. |
R 29 |
Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase. |
R 30 |
Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden. |
R 31 |
Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. |
R 32 |
Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. |
R 33 |
Gefahr kumulativer Wirkungen. |
R 34 |
Verursacht Verätzungen. |
R 35 |
Verursacht schwere Verätzungen. |
R 36 |
Reizt die Augen. |
R 37 |
Reizt die Atmungsorgane. |
R 38 |
Reizt die Haut. |
R 39 |
Ernste Gefahr irreversiblen Schadens. |
R 40 |
Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. |
R 41 |
Gefahr ernster Augenschäden. |
R 42 |
Sensibilisierung durch Einatmen möglich. |
R 43 |
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. |
R 44 |
Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss. |
R 45 |
Kann Krebs erzeugen. |
R 46 |
Kann vererbbare Schäden verursachen. |
R 48 |
Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition. |
R 49 |
Kann Krebs erzeugen beim Einatmen. |
R 50 |
Sehr giftig für Wasserorganismen. |
R 51 |
Giftig für Wasserorganismen. |
R 52 |
Schädlich für Wasserorganismen. |
R 53 |
Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |
R 54 |
Giftig für Pflanzen. |
R 55 |
Giftig für Tiere. |
R 56 |
Giftig für Bodenorganismen. |
R 57 |
Giftig für Bienen. |
R 58 |
Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben. |
R 59 |
Gefährlich für die Ozonschicht. |
R 60 |
Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. |
R 61 |
Kann das Kind im Mutterleib schädigen. |
R 62 |
Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. |
R 63 |
Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. |
R 64 |
Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. |
R 65 |
Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. |
R 66 |
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. |
R 67 |
Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. |
R 68 |
Irreversibler Schaden möglich. |
Folgende R-Sätze werden in der Praxis kombiniert um Text zu sparen
R-Sätze |
Bedeutung |
R 14/15 |
Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase. |
R 15/29 |
Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase. |
R 20/21 |
Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R 20/22 |
Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. |
R 20/21/22 |
Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. |
R 21/22 |
Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. |
R 23/24 |
Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R 23/25 |
Giftig beim Einatmen und Verschlucken. |
R 23/24/25 |
Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. |
R 24/25 |
Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. |
R 26/27 |
Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R 26/28 |
Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken. |
R 26/27/28 |
Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. |
R 27/28 |
Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. |
R 36/37 |
Reizt die Augen und die Atmungsorgane. |
R 36/38 |
Reizt die Augen und die Haut. |
R 36/37/38 |
Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. |
R 37/38 |
Reizt die Atmungsorgane und die Haut. |
R 39/23 |
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen. |
R 39/24 |
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. |
R 39/25 |
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken. |
R 39/23/24 |
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R 39/23/25 |
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. |
R 39/24/25 |
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R 39/23/24/25 |
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R 39/26 |
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen. |
R 39/27 |
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. |
R 39/28 |
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken. |
R 39/26/27 |
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R 39/26/28 |
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. |
R 39/27/28 |
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R 39/26/27/28 |
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R 42/43 |
Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. |
R 48/20 |
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. |
R 48/21 |
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut. |
R 48/22 |
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. |
R 48/20/21 |
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut. |
R 48/20/22 |
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. |
R 48/21/22 |
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R 48/20/21/22 |
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R 48/23 |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. |
R 48/24 |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut. |
R 48/25 |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. |
R 48/23/24 |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut. |
R 48/23/25 |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. |
R 48/24/25 |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R 48/23/24/25 |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R 50/53 |
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |
R 51/53 |
Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |
R 52/53 |
Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |
R 68/20 |
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen. |
R 68/21 |
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. |
R 68/22 |
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken. |
R 68/20/21 |
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R 68/20/22 |
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. |
R 68/21/22 |
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R 68/20/21/22 |
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
II. S-Sätze (Sicherheitsratschläge)
S-Satz |
Bedeutung |
S 1 |
Unter Verschluss aufbewahren. |
S 2 |
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
S 3 |
Kühl aufbewahren. |
S 4 |
Von Wohnplätzen fernhalten. |
S 5 |
Unter … aufbewahren. (geeignete Flüssigkeit vom Hersteller anzugeben) |
S 6 |
Unter … aufbewahren. (inertes Gas vom Hersteller anzugeben) |
S 7 |
Behälter dicht geschlossen halten. |
S 8 |
Behälter trocken halten. |
S 9 |
Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. |
S 10 |
Inhalt feucht halten. |
S 11 |
Zutritt von Luft verhindern. |
S 12 |
Behälter nicht gasdicht verschließen. |
S 13 |
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. |
S 14 |
Von … fernhalten. (inkompatible Substanzen vom Hersteller anzugeben) |
S 15 |
Vor Hitze schützen. |
S 16 |
Von Zündquellen fernhalten – Nicht rauchen. |
S 17 |
Von brennbaren Stoffen fernhalten. |
S 18 |
Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben. |
S 20 |
Bei der Arbeit nicht essen und trinken. |
S 21 |
Bei der Arbeit nicht rauchen. |
S 22 |
Staub nicht einatmen. |
S 23 |
Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. (geeignete Bezeichnungen vom Hersteller anzugeben). |
S 24 |
Berührung mit der Haut vermeiden. |
S 25 |
Berührung mit den Augen vermeiden. |
S 26 |
Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. |
S 27 |
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. |
S 28 |
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel … (vom Hersteller an-zugeben). |
S 29 |
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. |
S 30 |
Niemals Wasser hinzugießen. |
S 31 |
Von explosionsfähigen Stoffen fernhalten. |
S 33 |
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. |
S 34 |
Schlag und Reibung vermeiden. |
S 35 |
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. |
S 36 |
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. |
S 37 |
Geeignete Schutzhandschuhe tragen. |
S 38 |
Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen. |
S 39 |
Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. |
S 40 |
Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit … reinigen. (Material vom Hersteller anzugeben) |
S 41 |
Explosions- und Brandgase nicht einatmen. |
S 42 |
Beim Räuchern/Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen. (Bezeichnung vom Hersteller anzugeben) |
S 43 |
Zum Löschen … verwenden. (vom Hersteller anzugeben) (wenn Wasser die Gefahr erhöht, anfügen: Kein Wasser verwenden) |
S 44 |
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). |
S 45 |
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). |
S 46 |
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. |
S 47 |
Nicht bei Temperaturen über … °C aufbewahren. (vom Hersteller anzugeben) |
S 48 |
Feucht halten mit … (vom Hersteller anzugeben) |
S 49 |
Nur im Originalbehälter aufbewahren. |
S 50 |
Nicht mischen mit … (vom Hersteller anzugeben) |
S 51 |
Nur in gut belüfteten Bereichen verwenden. |
S 52 |
Nicht großflächig für Wohn- und Aufenthaltsräume zu verwenden. |
S 53 |
Exposition vermeiden – vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. – Nur für den berufsmäßigen Verwender –. |
S 56 |
Dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. |
S 57 |
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. |
S 59 |
Information zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten erfragen. |
S 60 |
Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. |
S 61 |
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. |
S 62 |
Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen. |
S 63 |
Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhigstellen. |
S 64 |
Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (Nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist). |
Folgende S-Sätze werden in der Praxis kombiniert um Text zu sparen
S-Sätze |
Bedeutung |
S 1/2 |
Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren. |
S 3/7 |
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren. |
S 3/9/14 |
An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von … aufbewahren. (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben) |
S 3/9/14/49 |
Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von … aufbewahren. (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben) |
S 3/9/49 |
Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. |
S 3/14 |
An einem kühlen, von … entfernten Ort aufbewahren. (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben) |
S 7/8 |
Behälter trocken und dicht geschlossen halten. |
S 7/9 |
Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. |
S 7/47 |
Behälter dicht geschlossen und nicht bei Temperaturen über … °C aufbewahren. (vom Hersteller anzugeben) |
S 20/21 |
Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. |
S 24/25 |
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. |
S 27/28 |
Bei Berührung mit der Haut beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und Haut sofort abwaschen mit viel … .(vom Hersteller anzugeben) |
S 29/35 |
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. |
S 29/56 |
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. |
S 36/37 |
Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. |
S 36/37/39 |
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. |
S 36/39 |
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. |
S 37/39 |
Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. |
S 47/49 |
Nur im Originalbehälter bei einer Temperatur von nicht über … °C aufbewahren. (vom Hersteller anzugeben) |